CDU fordert Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes
Der Druck, auf dem Wohnungsmarkt und die Notwendigkeit mehr Raum für Dienstleistung und Gewerbe zu schaffen, wird in den Ballungsgebieten und somit auch in Bonn immer größer. Es ist daher dringend erforderlich, dass sich Politik und Verwaltung in Bonn mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten befassen, die das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 bereithalten. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz v. 14.6.2021 ist unter anderem durch § 176a BauGB ein Instrument in das Baugesetzbuch eingeführt werden, das die Entwicklung und bauliche Nutzbarmachung ungenutzter Grundstücke und die Schließung von Baulücken auch bei unzusammenhängend im Gemeindegebiet verteilt liegenden Grundstücken erleichtern soll.