CDU-Ratsfraktion Bonn

Zukunft Stadthaus: Alle Alternativen auch im Zusammenhang mit dem Landesbehördenhaus-Areal prüfen

Stadtrat beschließt interfraktionellen Antrag

Nicht wenige in der Bonner Stadtgesellschaft betrachten das 1978 eingeweihte Bonner Stadthaus als „Bausünde“ vergleichbar des inzwischen nicht mehr existierenden „Bonner Lochs“.

Einstimmig beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. März 2024 den gutachterlich als dringend erforderlich nachgewiesenen Auszug aus dem Stadthaus bis 2027. Mit breiter Mehrheit beschloss der Stadtrat zudem einen interfraktionellen Änderungsantrag und beauftragte die Stadtverwaltung, verschiedene Varianten zur Zukunft des Stadthausareals vertieft zu prüfen.

Der CDU-Fraktion waren 3 Variantenuntersuchungen hierbei besonders wichtig:

•            Kernsanierung

•            Abriss und Neubau

•            Teilabriss mit integriertem Neubau (vgl. Lufthansagebäude in Köln).

 

 

Ferner sollen auch Mischnutzungsvarianten mit Verwaltungs-, Wohn- und Gewerbestandort nach Kernsanierung oder Abriss und Neubau geprüft werden.

„Die Zukunft des Stadthausareals und die damit im Zusammenhang stehenden Grundsatz- und insbesondere finanziellen Entscheidungen sind eine bedeutende Weichenstellung in Bonn mit Auswirkungen für die nächsten Jahrzehnte. Dabei möchten wir konstruktiv über Fraktionsgrenzen hinweg zum Wohle unserer Stadt mitwirken“, begründete CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Guido Déus MdL den gemeinsamen Änderungsantrag und begrüßte den mit großer Einmütigkeit getroffenen Ratsbeschluss.

„Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, aus Fehlern der Vergangenheit wie etwa beim Bau des WCCB oder der Sanierung der Beethovenhalle zu lernen und Konsequenzen zu ziehen. Als stärkste Oppositionsfraktion entspricht es unserem Selbstverständnis, uns konstruktiv einzubringen und uns nicht nur auf Kritik zu beschränken. Neben nutzungs- und städtebaulichen Fragestellungen beschäftigt uns deshalb insbesondere auch die Wirtschaftlichkeit des anstehenden Großprojektes. Mit dem beschlossenen Änderungsantrag haben wir die Verwaltungsvorlage wesentlich erweitert und dieser einen politischen Stempel aufgedrückt.“

Milliardenschwere Entscheidungen von Beginn an gründlich planen!

„Bonn steht vor milliardenschweren Investitionsentscheidungen in den Bereichen Schulsanierungen, Bäderkonzept, Opernsanierung/Neubau sowie Stadthaus- und Landesbehördenhausareal. Da müssen wir zu allererst genau wissen, was wir wollen und was wir brauchen! Mit Blick auf die Beethovenhalle dürfen wir in Bonn nie wieder ein Großprojekt beginnen, ohne dies genau zu wissen“, mahnt der Planungspolitische Sprecher Bert Justus Moll.

Nun sollen mindestens drei sehr verschiedene Varianten detailliert geprüft sowie wirtschaftlich, nutzungstechnisch und städtebaulich beurteilt werden. In einer Bewertungsmatrix müssen alle Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen dargestellt werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Bereits vor zwei Jahren hatte der damalige SGB-Leiter Lutz Leide auf den dramatischen Zustand des Gebäudes hingewiesen, was ihm allerdings nicht gut bekommen ist.

Mit Blick auf das Verwaltungshandeln in Sachen Opernsanierung oder Neubau macht Déus deutlich: „Wir sind vorsichtig geworden, auch in Sachen wie die Bonner Stadtverwaltung mit breit gefassten Stadtratsbeschlüssen umgeht. Nachdem die Verwaltung den klaren Ratsbeschluss, auch einen Neubau gegenüber der Beethovenhalle zu prüfen, schlichtweg nicht angemessen abgearbeitet hat, wird die CDU-Fraktion den heute eingeschlagenen gemeinsamen Weg verlassen, sollte die Verwaltung den Ratsbeschluss nicht in der notwendigen Tiefe umsetzen.“

Areal Landesbehördenhaus mitdenken!

„Wir möchten und dürfen das Stadthaus aber nicht allein betrachten, sondern müssen bei dieser Prüfung auch die veränderten Arbeitswelten etwa durch exorbitant gestiegene Homeofficequoten und zeitgemäße Büroanforderungen sowie eine möglichst weitgehende Zusammenlegung der städtischen derzeit fremdangemieteten Standorte mit betrachten“, erläutert Moll. „Denn auch die Frage, welche Anforderungen und Nutzungsabsichten wir an das „Neue Quartier Bonn“ (NQB) - also eine zukünftige Entwicklung des Landesbehördenhaus-Areals -  haben, steht hierbei in unmittelbarem Zusammenhang.“

Als Entscheidungsgrundlage ist daher eine Liste erforderlich mit allen fremdgenutzten Objekten sowie mit allen derzeit leerstehenden, städtischen Gebäuden, die sich für eine Verwaltungsnutzung eignen.

Bei insgesamt rund 8.000 städtischen Beschäftigten, von denen derzeit rund 1.500 im Stadthaus beheimatet sind, muss bei den anstehenden Entscheidungen in Sachen Stadthaus und Landesbehördenhausareal die Standortfrage in Gänze betrachtet werden. Für die CDU-Fraktion im Rat der Bundesstadt Bonn ist dabei klar, dass alle bürgernahen Dienstleistungen vollumfänglich in der Stadtmitte und den Bezirksrathäusern erhalten bleiben müssen und die städtischen Beschäftigten als Kundinnen und Kunden auch für die Kundenfrequenz in der Bonner Innenstadt eine besondere Bedeutung haben.

Belegschafts- und Bürgerinteressen im Fokus!

„Bei allen Überlegungen muss das Herzstück der Verwaltung, nämlich ihre Belegschaft, einbezogen werden“, so Déus weiter. Die Verwaltung muss als attraktive Arbeitgeberin auch gegen die örtliche Konkurrenz bestehen. Die Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Projekt `Zukunft der Arbeit` muss dabei ebenso erfolgen wie die enge Einbindung der Belegschaft beim künftigen Büroflächenmanagement.

„Gerade aufgrund des allgemeinen Vertrauensverlustes in die Politik ist es uns wichtig, dass wir die Bonner Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Personalrat, Bonner Wirtschaftsverbände und Vereine in einem Dialogverfahren frühzeitig und transparent mit einbeziehen,“ machte Déus deutlich.