Grundsteuerreform: Wohnen in Bonn nicht weiter Verteuern
„Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform darf es keinesfalls zu einer zusätzlichen Verteuerung des Wohnens in Bonn kommen“, warnt CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Guido Déus MdL anlässlich der von der Verwaltung jetzt überraschend vorgeschlagenen drastischen Erhöhung der Grundsteuer von 680 auf 732 Hebesatzpunkte. Die Erhöhung müssen sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter gleichermaßen tragen, denn diese Kosten können in voller Höhe auf die Mieten angerechnet werden.
"Die Oberbürgermeisterin und ihr Stadtkämmerer (beide Grüne) verschärfen damit die ohnehin schon schwierige Lage auf dem Bonner Wohnungsmarkt“, so Déus weiter. „Angesichts des jetzt schon hohen Bonner Mietniveaus geht diese Vorgehensweise vollkommen in die falsche Richtung.“
Die Begründung der Erhöhung eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B – Wohnen und Nichtwohnen/Gewerbe – von zurzeit 680 Prozent Hebesatzpunkte um 52 Prozentpunkte auf 732 Prozentpunkte unterstellt Annahmen und Entwicklungen, die zwar so eintreten können, aber nicht müssen.
Diese Unsicherheiten zum jetzigen Zeitpunkt zulasten der Bürgerinnen, Bürger und der gerade auch in der Innenstadt gebeutelten Wirtschaft abzusichern, kann die CDU-Fraktion so nicht mittragen. „Daher sprechen wir uns dafür aus, es vorerst bei dem bisherigen Hebesatz für Wohnen und Gewerbe zu belassen“, kündigt Déus an. „Sollte sich ein bedeutendes Finanzdefizit bewahrheiten, muss dies im Laufe des nächsten Jahres politisch neu diskutiert werden.“
Ob die von der Landesregierung eingeräumte Möglichkeit eines differenzierten Hebesatzes von Wohnen und Nichtwohnen/Gewerbe eine Option für Bonn darstellt, muss dabei dann im Zahlenvergleich intensiv geprüft werden.
Es kann der Eindruck entstehen, dass die grün regierte Stadtverwaltung auf diesem Weg versucht, ihren schon vom Regierungspräsidenten gerügten, desaströsen Haushalt zu entlasten. Die bestehenden Finanzlücken im Haushaltsplanentwurf müssen vielmehr durch ernstgemeintes, echtes Sparen und eine grundlegende Aufgabenkritik geschlossen werden. Dabei darf auch nicht vor den „heiligen Kühen“ der grün-linken Ratskoalition und der grünen Verwaltungsspitze Halt gemacht werden.
Aus den Erfahrungen der letzten Haushaltsberatungen, bei denen die grün-linke Ratskoalition als Konsolidierungsmöglichkeit bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die Erhöhung der Gewerbesteuer um 50 Prozentpunkte beschlossen hat, steht aus Sicht der CDU-Fraktion schon jetzt fest, dass eine weitere Anhebung der Gewerbesteuer keinesfalls in Betracht kommt.