Denkmalbereich Muffendorf: Historischer Kern statt Denkmal-Gießkanne
In der letzten Sitzung des Rates der Bundesstadt Bonn am 8. Mai 2025 wurde der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für eine Denkmalbereichssatzung im Ortsteil Muffendorf mehrheitlich abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hatte sich mit dem Antrag für eine fachlich fundierte und auf den historisch belegbaren Ortskern beschränkte Denkmalbereichssatzung eingesetzt. Ziel war es, eine rechtssichere, verhältnismäßige und von der Bürgerschaft mitgetragene Lösung zu erreichen. Der ursprüngliche Satzungsentwurf war aus Sicht der CDU zu weitgehend und bezog auch Straßenzüge mit ein, die weder baulich noch historisch die Kriterien des Denkmalschutzes nach dem Denkmalschutzgesetz NRW erfüllen.
„Wir bedauern sehr, dass unser konstruktiver Vorschlag zur sachlichen Neuausrichtung des Verfahrens keine Mehrheit gefunden hat“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Feyza Yildiz. „Eine Denkmalbereichssatzung kann nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn sie sich auf nachvollziehbare Kriterien stützt und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer frühzeitig einbindet.“
Die CDU-Fraktion wird sich auch weiterhin für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Denkmalschutz, Eigentümerinteressen und städtebaulicher Entwicklung einsetzen.