Bürgerinnen und Bürgern berichten aktuell wieder vermehrt über alkoholisierte Gruppen, die sich auch spät in der Nacht in der Duisdorfer Fußgängerzone aufhalten und dort ihren Müll hinterlassen. Die Taktung der routinemäßigen Kontrollfahrten des Ordnungsdienstes und der Polizei sind offenbar nicht ausreichend, um die Situation in den Griff zu bekommen und für ausreichende Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen, stellt der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Bezirksvertretung Hardtberg, Bert Moll, fest.
Ruhestörungen in der Fußgängerzone und den angrenzenden Straßen, insbesondere Am Burgacker, sind in den vergangenen Jahren immer wieder Thema gewesen, insbesondere als dort noch ein Kneipen- und Diskothekenbetrieb bis in die Morgenstunden stattgefunden hat. Jetzt konzentriert sich das Problem auf den Bereich der Fußgängerzone vor und hinter der Rochuskirche, insbesondere von Besucherinnen und Besuchern des Kiosks gegenüber der Rochuskirche und deren Aufenthalt in der Fußgängerzone und den angrenzenden Straßen.
Deswegen will die CDU Bezirksfraktion die Verwaltung mit einem Beschluss in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. Oktober beauftragen, die Duisdorfer Fußgängerzone in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden in Abstimmung mit der Polizei verstärkt zu kontrollieren und intensiver zu bestreifen.
Außerdem muss wieder mehr mit den betroffenen Kreisen im Rathaus Hardtberg über die aktuelle Situation gesprochen, beraten und konkrete Maßnahmen verabredet werden. Moll fordert, dass der RundeTisch „Themen des Bezirkszentrums Hardtberg“ mit Vertretern der örtlichen Wirtschaft und der Vereine u.a., der Verwaltung und der Bezirksfraktionen im Bezirksrathaus Hardtberg wieder aktiviert und regelmäßig vom Bezirksbürgermeister einberufen wird. Diese Bitte hatte er bereits zu Beginn dieser Ratsperiode vor 2 Jahren an den neuen Bezirksbürgermeister herangetragen. In der vergangenen Ratsperiode wurde dieser Kreis regelmäßig einberufen und hat dazu beigetragten, dass mit Solidarität und einem gemeinsamen Vorgehen Verbesserungen herbeigeführt werden konnten. Dazu zählt, dass insbesondere auffällige Jugendliche angesprochen und begleitet werden, um sie von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten abzuhalten.