CDU-Ratsfraktion beantragt rückwirkende Entlastungen der Anlieger von Maßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz
„Wir wollen sicherstellen, dass – entgegen der Auffassung der Oberbürgermeisterin und ihrer Verwaltung – auch die Bürgerinnen und Bürger von Massnahmen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 die 50-prozentige Reduzierung ihrer Ausbaubeiträge erhalten, soweit es sich um Massnahmen handelt, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Guido Déus zur Begründung des Antrages.
Er verweist auf die zum 2.1.2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie des Landes NRW zu Straßenausbaubeiträgen. Darin seien rückwirkend auch die Maßnahmen enthalten, die in der Zeit von 2018 bis 2020 beschlossen wurden. Die Landesregelegung sieht eine 50-prozentige Entlastung der beitragspflichtigen Anlieger vor, die dann „fehlende“ Hälfte wird den Kommunen durch Fördergelder des Landes erstattet. „Sinn der rückwirkenden Regelung ist, auch die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, die im Rahmen des Novellierungsverfahrens des nordrhein-westfälischen KAG Anlieger von bereits laufenden Maßnahmen waren,“ so Déus weiter, der in seiner Funktion als kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion an der Novellierung des Gesetzes mitgewirkt hat.
Das KAG verpflichtet die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger an den nicht unerheblichen Kosten von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zu beteiligen. Durch die rückwirkend in Kraft getretene Förderrichtlinie sollen die finanziellen Folgen für die betroffenen Anlieger abgemildert werden, ohne dass den Kommunen Einnahmen verloren gehen. Die Beteiligung der Städte am Förderprogramm ist freiwillig, eine Nichtteilnahme würde dazu führen, dass Bonner Bürgerinnen und Bürger nicht von den massiven Entlastungen ab dem 1.1.2018 profitieren würden.
In der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage sind hingegen bislang nur die noch nicht begonnenen Kanalbaumaßnahmen aus dem gültigen Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018 bis 2023, konkret ab dem 1.1.2021 benannt.