CDU-Ratsfraktion Bonn

Aktuelle Sportbeschlüsse

  
Zuschüsse für am Pilotprojekt zur Pflege von Kunstrasenplätzen teilnehmende Sportvereine

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 das Pilotprojekt zur „Beteiligung von Sportvereinen an der Pflege von Kunstrasenplätzen“ beschlossen. Es soll ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Dabei erhalten die teilnehmenden Sportvereine für die Dauer der Pilotphase für die Übernahme von Pflegetätigkeiten einen Zuschuss von 15 € je Stunde. Hierzu ist vom Verein Tätigkeitsnachweis vorzulegen.
 
Teilnehmende Vereine an diesem Pilotprojekt sind der FC Blau-Weiß Friesdorf, BSV Roleber, der Oberkasseler FV und die Sportfreunde Ippendorf.
 
Die durch die Übertragung der Pflegetätigkeiten an die Vereine freiwerdenden Ressourcen im Sportstättenpflegedienst sollen zu einer Intensivierung der übrigen Pflegetätigkeiten an den Kunstrasenplätzen genutzt werden, insbesondere für ein regelmäßiges Abbürsten der Plätze, um eine möglichst lange Nutzbarkeit der Plätze sicherstellen zu können. Die Zuschüsse für die teilnehmenden Vereine sollen im Jahr 2020 aus den Sportfördermitteln finanziert werden.
 
Fortsetzung des Modellprojektes „Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen/Bonner Sport-Motorik-Test“
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 der Fortsetzung des Modellprojektes „Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen/Bonner Sport-Motorik-Test“ zugestimmt. Hierzu wurde ein Zuschuss für den Stadtsportbund in 2020 von bis zu 40.000 € freigegeben.
 
Zielsetzungen des Modellprojekts sind:
 
  • Ermittlung der allgemeinen motorischen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen
  • Förderung der motorischen Leistungsfähigkeit
  • Gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern bei festgestellten motorischen Defiziten
  • Bewusstmachung der Bedeutung von körperlicher Bewegung zur Vermeidung von Krankheiten und deren Folgen
  • Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder durch den Spaß an Sport und Bewegung
Nach dem erfolgreichen Start des Projektes mit der Testung von über 600 Kindern an 10 Bonner Grundschulen im Frühjahr 2018 wurde 2019 an weiteren Bonner Grundschulen die sportmotorische Testung erfolgreich durchgeführt. Bei 17,8 % der getesteten Schülerinnen und Schüler in der zweiten Jahrgangsstufe wurden motorische Defizite festgestellt.   
 
An insgesamt 15 Bonner Schulen sind mittlerweile zusätzliche Bewegungsförderungsangebote initiiert worden bzw. in Planung. Diese Angebote werden von Bonner Sportvereinen durchgeführt. In 2020 sollen weitere 10 Grundschulen in die Testung kommen. Auch die Schulung von Lehrkräften und OGS-Mitarbeiter/-innen soll fortgeführt werden.
 
Bonner Stadtrat beschließt verbesserte Sportförderrichtlinien    
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2019 überarbeitete und verbesserte Sportförderrichtlinien zum 1.1.2020 beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Sportausschusses.
 
Aufgrund der fortschreitenden Differenzierung der Bonner Sportlandschaft ist eine Anpassung der Sportförderrichtlinien erforderlich geworden. Insbesondere im Hinblick auf den Bau und Erhalt vereinseigener Sportstätten sind Neuregelungen notwendig, um eine sachgerechte und zeitgemäße Sportförderung sicherzustellen.
 
Bei der Förderung der Sportinfrastruktur soll das bürgerschaftliche Engagement zukünftig stärker berücksichtigt werden. Konkret sollen ehrenamtlich erbrachte Arbeitsleistungen Bestandteil der förderfähigen Gesamtbaukosten sein.
 
Gefördert werden ausschließlich eingetragene Bonner Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund Bonn e. V. (SSB) sind, mindestens 50 % der Mitglieder sind Bonnerinnen und Bonner sind und ihr Sport- und Vereinsleben überwiegend innerhalb des Bonner Stadtgebietes vollziehen.
 
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlich anerkannten Kosten. Bei der Ermittlung dieser Kosten sind Arbeitsleistungen, die im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erbracht werden als fiktive Ausgaben zu berücksichtigen. Pro ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunde können pauschal 15 Euro angesetzt werden. Bei Arbeitsleistungen, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, können pauschal 35 Euro pro Arbeitsstunde angesetzt werden.