Behinderte aus Bonn und der Region, Schulen und Vereine müssen weiter auf das Schwimmen im behindertengerechten, in dieser Form in der Region einzigartigen Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus in Bonn-Tannenbusch verzichten. Nach teils hitzigen Diskussionen im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit sowie auch im zeitgleich tagenden Sportausschuss vertagte letzte Woche (15. Juni 2023) die grün-linke Koalition die Entscheidung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Übernahme der Kosten für einen externen Fachplaner für die erforderliche Sanierung des Bades. 120.000 Euro hätten dafür außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bereits bei den Haushaltsberatungen hatte die CDU-Fraktion 1 Millionen Euro für die erforderliche Sanierung des Bades beantragt, was von der grün-linken Koalition rundweg abgelehnt worden war.
„Es trifft mal wieder die Schwächsten“, ärgert sich Georg Goetz, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. „Dieses Bad ist in Bonn und der Region einzigartig und ein unverzichtbarer Baustein zur inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es ist inakzeptabel, dass mit der Vertagung die Sanierung auf die lange Bank geschoben wird und die grün-linke Koalition ausgerechnet an dieser Stelle sparen will.“
Auch im Sportausschuss sorgte die von der Mehrheitskoalition betriebene Verzögerungstaktik für angespannte Debatten, an der sich unter anderem auch der Vertreter der Behindertengemeinschaft, Sandro Krönert, beteiligte. Er zeigte sich angesichts der Vertagungsabsichten schier fassungslos.
"Es gibt keine Alternative zum Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus für die Behinderten in Bonn und der Region“, appelliert die sportpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Nicole Bonnie. „Dieses Schwimmbad ist einzigartig und ein großes Glück für die Stadt Bonn. 1976 hat die damalige Bundesregierung das Bad als Modellprojekt finanziert. Jetzt besteht die zwingende Notwendigkeit der Sanierung und das ist nicht wegzudiskutieren. Entweder man will den Erhalt des Schwimmbades für Menschen mit Beeinträchtigung oder eben nicht. Für die Sanierung ist die Grundlagenermittlung der längst dringend erforderliche erste Schritt. Daher muss nun der Fachplaner beauftragt werden dürfen. Eine Vertagung bedeutet die Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.“
Statt dem Antrag der Verwaltung, die Kosten für den Fachplaner zur Grundlagenermittlung als Voraussetzung für die Sanierung zu übernehmen, hat die grün-linke Koalition einen unsinnigen und langen Fragenkatalog sowie die Vertagung beschlossen. Diese Fragen kann aber nur der Fachplaner nach erfolgter Bearbeitung beantworten und dazu muss er zuerst einmal beauftragt werden. Darauf hat auch die Sportdezernentin in der Diskussion nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Dazu erklärt Bonnie: „Die immense Verzögerungstaktik der grün-linken Koalition ist fatal und beschämend. Sowohl die Behindertengemeinschaft als auch der Stadtsportbund haben im Sportausschuss gleichermaßen Unverständnis für diese Verzögerung zum Ausdruck gebracht. Auch ich habe keinerlei Verständnis für den Vertagungsantrag und damit für die fehlende Unterstützung der Koalition für das Schwimmbad im Gustav-Heinemann-Haus.“
Auf die Bedeutung des Bades für Menschen mit Beeinträchtigung weist Goetz ausdrücklich hin: „Mit dem Hardtbergbad gibt es zwar noch ein weiteres Schwimmbad, das formal das Kriterium der Barrierefreiheit erfüllt, dies kann jedoch nicht die Schwimmfläche im Gustav-Heinemann-Haus kompensieren. Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht gleichzeitig, dass eine Einrichtung auch von allen Menschen mit Beeinträchtigung genutzt werden kann. Da hat das Bad im Heinemann-Haus ein Alleinstellungsmerkmal in der Region.
Die Fragen der Koalition zur finanziellen Beteiligung anderer Kommunen sind allerdings durchaus berechtigt und sollten nachverfolgt werden. Voraussetzung für solche Gespräche und die Beantragung von Drittmitteln ist aber die Grundlagenermittlung durch den Fachplaner.“
Das Bad, das von der Evangelischen Axenfeld Gesellschaft gGmbH im Verbund mit der Gemeinnützigen Gustav-Heinemann-Haus GmbH betrieben wird, musste 2020 aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen werden und konnte anschließend aufgrund der dann festgestellten, gravierenden Mängel nicht mehr geöffnet werden. Nutzer sind in erster Linie Kinder und Jugendliche mit motorischen und komplexen Beeinträchtigungen aus der Christopherusschule, aber auch andere Schulen und Vereine. Träger der Christopherusschule ist der Landschaftsverband Rheinland.