CDU-Ratsfraktion Bonn

Zukunft des Stadthausareals

Rede unsere Fraktionsvorsitzenden Guido Déus in der Ratssitzung am 14.03.2024

Die Zukunft des Stadthausareals, was nicht Wenige als „städtebauliche Sünde“, vergleichbar dem ehemaligen „Bonner Loch“ sehen und die damit im Zusammenhang stehenden Grundsatz- und insbesondere finanziellen Entscheidungen sind eine Weichenstellung in Bonn mit Auswirkungen für die nächsten Jahrzehnte.

 

Lassen Sie mich deshalb positiv gestimmt starten:

  • Die CDU Fraktion erkennt an, dass bei einem derart wichtigen Projekt ein interfraktionell gemeinsam getragener Ansatz gesucht wurde.
  • Für die CDU-Fraktion ist es wichtig aus Fehlern der Vergangenheit – zB im Zusammenhang mit dem Bau des WCCB oder der Sanierung der Beethovenhalle – zu lernen und Konsequenzen ziehen.
  • Wir haben gelernt, dass eine saubere Planung einer weitreichenden Entscheidung vorangehen muss und es dies bereits am Anfang eines derart großen Projektes zu beherzigen gilt.
  • Auch wenn das Städtische Gebäudemanagement (SGB) auf die Problematik des Stadthauses bereits vor knapp zwei Jahren hingewiesen hat, was dem damaligen SGB-Leiter Lutz Leide nicht gut bekommen ist, ist die Dramaturgie eines erforderlichen Auszugs bis 2027 für uns nicht wegzudiskutieren.
  • Als stärkste Oppositionsfraktion, die ihre Rolle als konstruktive Opposition versteht, mussten wir uns entscheiden uns auf Kritik an den Planungen zu beschränken, oder mitzuwirken die Verwaltungsvorlage besser zu machen und ihr einen politischen Stempel aufzudrücken.
  • Aus den letzten Erfahrungen in Sachen „Operneubau oder Sanierung“ sind wir noch gebrannte Kinder. Wir sind nicht der Meinung, dass das Denken in Alternativen dort sorgsam verwaltungsseitig abgearbeitet wurde. Unser Vertrauen in eine sorgsame Abarbeitung von Stadtratsbeschlüssen ist erschüttert.
  • Dennoch wagen wir einen erneuten Versuch einer konstruktiven Mitarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg zum Wohle unserer Stadt.
  • Der vorliegende Änderungsantrag – gespeist aus allen Überlegungen von Ratsmehrheit und Ratsopposition – beinhaltet aus CDU Sicht alle wichtigen Prüfungen sowie auch schon konkrete Forderungen, geprüft und bedacht werden sollten

Der heutige Beschluss ist in 2 Teile zu unterscheiden:

  • Erstens, den Umzug selbst: hier war es uns wichtig beispielsweise auch mit der Sparkasse KölnBonn, den Stadtwerken Bonn, der Telekom oder mit der Vebowag über mögliche Kooperationen für eine Interims- vielleicht sogar eine dauerhafte Lösung zu sprechen.

    Die Arbeitswelt hat sich in den Jahren seit Corona stark verändert. Home-Office-Quoten liegen bei teils 50-60%. Der Bedarf an festen Büroflächen geht stark zurück, in Folge dessen entsteht Leerstand und neue Nutzungskonzepte sind gefragt.

    Zu unserem verschriftlichen gemeinsamen Änderungsantrag möchten wir deshalb zusätzlich anregen, dass man bis zum Auszug versuchen sollte die städtischen Flächenbedarf durch eine systematische Digitalisierung von Akten und Prozessen soweit wie möglich zu reduzieren.
     
  • Zweitens, die zukünftige Nutzung des Stadthausareals:

    Im vorliegenden ÄA sollen nun mindestens drei sehr verschiedene Varianten detailliert geprüft, sowie wirtschaftlich, wie nutzungstechnisch und städtebaulich bewertet werden.

    Für die CDU-Fraktion ist es sehr wichtig die Varianten zu prüfen und in einer Bewertungsmatrix mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen darzustellen. Und ich sage an dieser Stelle klar hinzu: Wenn dies verwaltungsseitig nicht erkennbar in der heute beschlossenen Tiefe erfolgt, wird die CDU Fraktion den heute gemeinsamen Weg verlassen!

    Nutzung als reiner Verwaltungsstandort nach:

             a. Kernsanierung
             b. Abriss und Neubau
             c. Teilabriss mit integriertem Neubau (vgl. Lufthansagebäude)

Das Herzstück einer Verwaltung ist ihre Belegschaft, daher waren uns auch folgende Parameter wichtig:

  • Künftige Arbeitsplatz- bzw. Flächenbedarfe der Stadtverwaltung, basierend u.a. auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Zukunft unserer Arbeit“
  • ein zukunftsfähiges Büroflächenmanagement (Mitarbei-ter einbeziehen)
  • als attraktiver Arbeitgeber gegenüber der örtlichen Konkurrenz (u.a. Bundesministerien) zu bestehen
  • bessere Belichtung und Frischluftzufuhr auf den jeweiligen Etagen
  • mindestens hinsichtlich der Dienstleistungen der Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber stellen wir schon heute klar, dass diese weiterhin in die Bonner Innenstadt gehören

Wir möchten und dürfen das Stadthaus aber nicht alleine betrachten, sondern müssen bei dieser Prüfung auch die geschilderten veränderten Arbeitswelten und Büroanfor-derungen sowie eine weitgehende Zusammenlegung der städtischen derzeit fremdangemieteten Standorte mit betrachten. Denn auch die Frage der Erfordernisse in Sachen

NQB steht hierbei in unmittelbarem Zusammenhang.

Vor insgesamt Milliardenschweren Entscheidungen müssen wir genau wissen, was wir wollen und was wir brauchen! Nie wieder wollen wir ein Großprojekt beginnen ohne dies zu wissen
Aus diesem Grund soll die Verwaltung uns ebenso folgende Informationen zur Verfügung stellen:

  • eine Liste mit den angemieteten Objekten inkl. deren Laufzeit und Kosten
  • eine Liste mit Objekten in unserem Eigentum, die derzeit leer stehen, aber für eine mögliche zukünftige Verwaltungsnutzung zur Verfügung stehen würden

Denn am Ende muss die Verwaltung darstellen können, ob beide Grundstücke/ Verwaltungsgebäude (Landesbehördenhaus und Stadthaus) und in welchem Masse Drittliegenschaften genutzt und gebraucht werden. Und was alternativ abgemietet oder im eigenen Bestand hergerichtet werden kann.

Gerade aufgrund des allgemeinen Vertrauensverlustes in die Politik ist es uns wichtig, dass wir die Bonner Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Personalrat, Bonner Wirtschaftsverbände und Vereine in einem Dialog-verfahren frühzeitig und transparent mit einbeziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute fassen wir einen längst überfälligen Grundsatzbeschluss zum weiteren Umgang mit dem Bonner Stadthaus und ich hoffe sehr, dass sämtliche Punkte unseres gemeinsamen Änderungsantrages mit der gewünschten und auch erforderlichen Ernsthaftigkeit und Detailtiefe geprüft werden.

Denn nur dann wird meine Fraktion Ende des Jahres auch bereit sein die erforderliche Grundsatzentscheidung „Abriss oder Sanierung“ in Verantwortung für das Wohl unserer Stadt mitzutragen. Eine Entscheidung, die Generationen von Verwaltungsmitarbeitenden aber auch Generationen von Bonnerinnen und Bonnern betreffen wird. Diese gemeinsam und fraktionsübergreifend zu treffen, wäre die Mühe unseren Antrag ernst zu nehmen wert.