CDU-Ratsfraktion Bonn

Verwaltungsgericht: Fahrradstraße in Ückesdorf "rechtswidrig"

Die CDU-Ratsfraktion hatte den damaligen "Ratsentscheid" mitgetragen in dem Verständnis, dass einzelne umzusetzende Maßnahmen angemessen geplant, politisch in den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen beraten und rechtskonform umgesetzt werden.

Verwaltungsspitze und Mehrheitskonstellation im Rat hielten dies im Nachgang nicht für nötig und betrachteten die Umsetzung des Radentscheids weitgehend als "Geschäft der laufenden Verwaltung". Die politischen Gremien wurden nicht mehr beteiligt, politische Einzelfallprüfungen und Abwägungsprozesse so verhindert.

 

Mit einem gewissen Gefühl der Bestätigung unserer kritischen Begleitung der derzeitigen Umsetzungsmaßnahmen haben wir die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln zur Kenntnis genommen. Auch wenn die detaillierte Begründung abzuwarten und der ergangene Beschluss noch einer vertieften Prüfung unterzogen werden muss, birgt dieses Urteil enorme Sprengkraft und könnte auf viele bereits eingeführte oder in der Umsetzung sich befindenden Fahrradstraßen passen. 

Der Beschluss des VG ist ein weiterer Beweis für das kopflose Agieren von Stadtspitze und grün-linker Ratskoalition, mit dem sie ihre rein ideologisch motivierten Ziele mit der Brechstange durchsetzen wollen, ohne auf Kollateralschäden zu achten, ohne gebotene Abwägungsprozesse vorzunehmen und ohne auf rechtliche Vorgaben Rücksicht zu nehmen. Neben der massiven Verärgerung vieler vor Ort betroffener Bürgerinnen und Bürger wegen der mangelnden Beteiligung, fehlender Informationen und nicht stattgefundener Abwägungsprozesse kann es nun auch noch zu massiven Mehrausgaben kommen, wenn Rückbaumaßnahmen stattfinden müssen. 

Die CDU-Fraktion hat die Verwaltung deshalb noch am Tage der Veröffentlichung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes unmittelbar per Dringlichkeitsantrag aufgefordert, bis zur Sitzung des Stadtrates am 29. August Informationen vorzulegen sowie mögliche Auswirkungen und Lösungsszenarien inkl. finanzieller Belastungen aufzuzeigen. Weiterhin haben wir den sofortigen Planungs- bzw. Baustopp aller Maßnahmen gefordert, bei denen keine unverhältnismäßigen Vertragsstrafen drohen und wo eine vergleichbare gerichtliche Einschätzung absehbar ist.

Aus Sicht der CDU können Fahrradstraßen - an geeigneter Stelle, sorgsam geplant und unter Mitnahme der Anwohnerinnen und Anwohner - einen sinnvollen Beitrag zur allseits gewollten Förderung des Fahrradverkehrs darstellen. Die Einrichtung erfordert aber die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls, ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept, die angemessene Beteiligung der politischen Fachgremien und Lösungsansätze für die damit ggf. vor Ort wegfallenden Stellplätze.