Rechtswidrige Anordnung, Falschaussagen und Täuschungsmanöver zur Fahrradstraßenmarkierung: CDU fordert transparente Aufarbeitung durch das Rechnungsprüfungsamt
Jetzt folgt auf die rechtswidrige Anordnung und die Falschaussagen zur Bonner Fahrradstraßenmarkierung auch noch ein Täuschungsmanöver der grünen Oberbürgermeisterin (OB) Katja Dörner.
„Das setzt den vorangegangenen Lügen, Fehlinformationen und Rechtsverstößen im Zusammenhang mit der Markierung der Fahrradstraßen in Bonn nun die Krone auf“, ärgert sich CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Guido Déus MdL. „Daher beantragen wir für die Ratssitzung am kommenden Donnerstag, 26. September, auch die Beauftragung des unabhängigen und neutralen Rechnungsprüfungsamtes zur transparenten Aufklärung der Nicht- beziehungsweise Falschinformationen zum Sachverhalt Abstimmung der roten Fahrradstraßenmarkierung mit der Bezirksregierung.“
Außerdem hat die CDU-Fraktion mit heutigem Datum zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den verantwortlichen Stadtbaurat Helmut Wiesner und die Bonner Oberbürgermeisterin eingelegt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stadtbaurat Wiesner wurde hierbei bei der Bonner Oberbürgermeisterin, die gegen die Bonner Oberbürgermeisterin bei der Kölner Bezirksregierung eingereicht.
Die OB hatte durch ihr Presseamt aktuell mitteilen lassen, dass sie aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln zur Rechtswidrigkeit der Markierung der Fahrradstraße in Ückesdorf nun eine Organisationsanalyse zur Aufgabenaufteilung auf die Verwaltungsbereiche Mobilität und Verkehr beauftragen will.
„Damit will sie nur von eigenem Fehlverhalten und Falschaussagen ihres Dezernenten Wiesner ablenken“, ist sich Déus sicher. Denn die gemeinsame Akteneinsicht von Déus und dem CDU-Stadtverordneten und Vorsitzenden des Finanzausschusses Rainer Haid hatte ein völlig anderes Bild ergeben. Danach hatte die Bezirksregierung bereits 2021 Wiesners Dezernat wissen lassen, dass sie die geplante Bonner Markierung für nicht zulässig hält. Daran hat sich auch zwischenzeitlich nichts geändert. Auch die Bonner Polizei hatte frühzeitig ihre Bedenken geäußert, was schließlich auch durch das aktuelle VG-Urteil bestätigt wurde.
„Aber Herr Wiesner hat in der Stellungnahme seines Dezernats zu unserem Antrag, über den Sachstand zum VG-Urteil zu berichten, von enger Abstimmung und Erarbeitung mit der Bezirksregierung und der Polizei gesprochen. Das entspricht nicht der Wahrheit, denn in einer Mail ist Herr Wiesner über die bestehenden Bedenken frühzeitig informiert worden. Das hat unsere Akteneinsicht unter anderem ergeben“, stellt Haid klar.
Mit ihrem Antrag, das Rechnungsprüfungsamt einzuschalten, will die CDU-Ratsfraktion transparente Aufklärung darüber erreichen, warum der Rat beziehungsweise die politischen Gremien zum Zeitpunkt der Mitteilungsvorlage des Planungsamtes über den „neuen Markierungsstandard für Fahrradstraßen“ vom Oktober 2022 nicht über alle bekannten Bedenken und Risiken informiert wurde.
Außerdem soll die Überprüfung nach Auffassung der CDU Aufschluss darüber geben, wie es zu der zwischenzeitlich nachgewiesenen Falschaussage, der Bonner Markierungsstandard sei eng mit der Bezirksregierung abgestimmt, gekommen ist und wer aus dem Verwaltungsvorstand, wann über die Bedenken der beiden Behörden – Bezirksregierung und Polizei - Bescheid wusste.
„Es handelt sich nicht, wie uns die OB in ihrer erwähnten Pressemitteilung weismachen will, um einen Fehler in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern“, so Déus. „Nach unserer Akteneinsicht muss man bei den Aussagen von Herrn Wiesner zumindest von grob fahrlässiger Falschinformation der Politik und Bürgerschaft ausgehen, nur um die rein ideologischen Ziele der grün regierten Stadtspitze durchzudrücken. Das VG-Urteil belegt, dass es sich nicht um eine Bagatelle handelt, denn Recht und Ordnung dürfen nicht nach Belieben gebogen werden.“