CDU-Ratsfraktion Bonn

Zu viele Risiken im Projekt Neues Quartier Bundesviertel (NQB) – CDU fordert sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages

Die CDU-Ratsfraktion Bonn fordert mit einem Dringlichkeitsantrag für die Ratssitzung am 12.12.24 die unverzügliche Beendigung des Projekts NQB. Das Grundstück soll an das Land zurückgegeben werden, der Kaufvertrag sieht ein entsprechendes vorbehaltloses Rücktrittsrecht vor.

 

Für die CDU steht nach intensiven Beratungen fest, dass der jetzige Standort des Stadthauses auch zukünftig zentraler Verwaltungsstandort in der Innenstadt bleiben soll. Die aktuelle Vorlage zur Zukunft des Stadthauses zeigt auf, dass dies möglich ist. Die CDU hat immer konsequent auf den Zusammenhang der beiden Entscheidungen zum Stadthaus- und zum Landesbehördenhaus-Areal hingewiesen. Da mit einer Entscheidung zugunsten des Stadthauses kein weiterer großer Verwaltungsstandort auf der Fläche des ehemaligen Landesbehördenhauses zwingend benötigt wird, gemäß des mit dem Land geschlossenen Vertrages aber eine quotale kommunale Nutzung von 30 Prozent zwingend vorgegeben ist, gilt es in der jetzigen Haushaltssituation der Bundesstadt Bonn eine klare Entscheidung zu treffen und Risiken für den städtischen Haushalt zu minimieren.

Mit der Ertüchtigung des Stadthauses hat die Stadt Bonn ein immens großes Projekt zu bewältigen, dass sowohl finanziell als auch personell eine große Herausforderung darstellt. Gleichzeitig besteht bei vielen städtischen Immobilien ein Investitionsstau, der alleine bei Schulen über eine Milliarde Euro beträgt. Vor diesem Hintergrund ist die Planung und Realisierung eines weiteren, nicht unbedingt notwendigen Großprojekts nicht darstellbar.

„Die Stadt Bonn darf keine zusätzlichen Großprojekte eingehen, bevor nicht die Probleme der Bestandsgebäude gelöst sind. Neben der notwendigen Stadthausertüchtigung sind aus Sicht der CDU prioritär Schulen zu sanieren und Kitas zu bauen“, so Guido Déus, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Bonn.

Gleichzeitig hatte das Projekt einen unglücklichen Start und es kamen weitere Probleme zum Vorschein:

  • Im Raum stehende Fragen konnten verwaltungsseitig nur unzufriedenstellend beantwortet werden.
  • Von einer kompletten Altlastenfreiheit, die unterstellt wurde, kann nicht mehr ausgegangen werden.
  • Der Sachverhalt, dass aufgrund der Abstandsflächen zur Autobahn das Grundstück nur eingeschränkt bebaubar (Anbauverbotszone) ist, hätte frühzeitig kommuniziert und berücksichtigt werden müssen.
  • Die Nichteinigkeit mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks bezogen auf das Hochhaus könnte bei einer rechtlichen Auseinandersetzung jeden Zeitrahmen sprengen.
  • Ob das Land nachträglich zu einem Abweichen der festgelegten Nutzungsquoten gebracht werden kann, erscheint fraglich.

„Aufgrund dieser Probleme – aber insbesondere wegen der nach einer positiven Stadthausentscheidung nicht mehr nachweisbaren städtischen Bedarfslage – kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine risikofreie Lösung bis zur festgelegten spätesten Frist der Rückabwicklung gefunden werden kann. Daher wäre es nicht richtig, weitere Planungsleistungen und Ressourcen in das Projekt zu investieren. Das Projekt ist daher unverzüglich zu beenden und alle Kraft in die Ertüchtigung des Stadthauses und unserer Schulen zu stecken.

Die CDU-Fraktion hat aus Fehlern der Vergangenheit wie etwa beim Bau des WCCB oder der Sanierung der Beethovenhalle gelernt und zieht bei allen zukünftigen Bauprojekten entsprechende Konsequenzen. Eine Wiederholung eines Bau-Desasters wie bei der Beethovenhalle können und dürfen wir uns im Sinne der Bonner Bürgerinnen und Bürger nicht leisten“, so Guido Déus.