CDU-Ratsfraktion Bonn

Bezirksregierung Köln: Gelbe Karte für grüne Oberbürgermeisterin

Bezirksregierung weist die OB auf ihre Informationspflicht hin – CDU: „Armutszeugnis für eine Verwaltungschefin“

„Die Aufsichtsbehörde muss die Oberbürgermeisterin auf ihre Pflichten gegenüber dem Rat hinweisen. Das ist doch ein Armutszeugnis für eine Verwaltungschefin“, beurteilt CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Guido Déus MdL das jetzt vorliegende Schreiben der Bezirksregierung in Sachen mangelnder Information des Bonner Stadtrates im Zusammenhang mit der roten Fahrradstraßenmarkierung. Die CDU-Fraktion hatte den Regierungspräsidenten (RP) eingeschaltet, um das Verhalten der OB und ihrer grün geführten Verwaltungsspitze einer rechtlichen Beurteilung zu unterziehen.

„Der RP wertet die nicht erfolgte Information zwar als Verstoß gegen den Paragrafen 55 der Gemeindeordnung (GO) NRW, sieht aber gegenwärtig (!) keine Verletzung geltenden Rechts. Das ist doch ein Widerspruch in sich“, so Déus weiter. Allerdings zeigt der RP der grünen OB zumindest eine Gelbe Karte, denn er weist sie auf ihre Pflicht gegenüber dem Rat ausdrücklich hin. Laut Paragraf 55 der Nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung hat der Bürgermeister – in kreisfreien Städten der/die OB - den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten.

Aber eben dies haben OB Katja Dörner und ihr Stadtbaurat Helmut Wiesner im Zusammenhang mit der teuren Rotmarkierung von Fahrradstraßen nicht getan. Im Gegenteil: Sie hatten die deutlichen Bedenken der Bezirksregierung und der Polizei über Jahre verschwiegen und sogar behauptet, die großflächige Markierung sei in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung und der Polizei erfolgt. 

„Ist es nicht peinlich, dass eine Verwaltungschefin, die auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vereidigt worden ist, von der Kommunalaufsicht auf ihre Pflichten aus der GO aufmerksam gemacht werden muss?“, fragt Déus. „Das ist eine Bestätigung hinsichtlich der von uns bereits mehrfach gerügten mangelnden Informationsbereitschaft.“

Allerdings kann Déus die Schlussfolgerung des RP, dass zwar gegen den Paragrafen 55 GO NRW verstoßen worden ist, aber gegenwärtig keine Verletzung geltenden Rechts vorliege, nicht nachvollziehen.

Das bloße Eingeständnis eines „Fehlers“ durch die OB und ihren Stadtbaurat und ihr Gelöbnis künftiger Besserung ist nach Auffassung der CDU noch lange kein Garant für die künftige erforderliche Information des Rates.

„Die OB und auch ihr Stadtbaurat haben das Vertrauen der Politik in die Verwaltung nachhaltig erschüttert“, so Déus. Erst eine Pressenachfrage bei der Bezirksregierung und die Akteneinsicht der CDU hat die falsche Information aufgedeckt. Bereits seit 2021 waren die Bedenken von Polizei und RP in der Verwaltung bekannt. Durch das Verschweigen wurden auch noch angesichts des desaströsen städtischen Haushalts erhebliche finanzielle Verluste verursacht. Denn die Entscheidung des Rates hätte in Kenntnis dieser Sachverhalte durchaus anders ausfallen können.

„Entgegen der Auffassung des RP, dass die OB künftig ihrer Informationsverpflichtung gegenüber dem Rat der Stadt Bonn nachkommen werde, sehe ich da wenig Hoffnung“, ist Déus skeptisch. Dafür haben die OB und ihre grüne Stadtspitze schon zu oft wichtige und entscheidungsrelevante Aspekte unterschlagen und damit den Rat missachtet, um ihre ideologischen Ziele rücksichtslos durchzusetzen.

Dass im vorliegenden Fall entscheidungsrelevante Fakten dem Bonner Rat gegenüber unterschlagen wurden, wird in der Einwertung der Bezirksregierung ausdrücklich klargestellt. Die Bonner OB feiert sich hingegen in ihrer Pressemitteilung ausschließlich dafür, dass nach Auffassung des RP zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verletzung geltenden Rechts vorliegt.

„Stimmt, der Rechtsverstoß lag in der Vergangenheit, aber die Sichtweise der OB lässt doch sehr am Willen zur Besserung zweifeln“, so Guido Déus.