CDU-Ratsfraktion Bonn

Ehemalige Oberbürgermeisterin kürzte wider besseres Wissen bei Pflichtleistungen um genehmigungsfähigen Haushalt zu erhalten

23 Millionen müssen überplanmäßig bereitgestellt werden!

Aus einer aktuellen Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 260356-01 ST) geht hervor, dass erhebliche überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 23 Millionen im Bereich Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und den Inobhutnahmen im Jahr 2025 und voraussichtlich auch 2026 auf eine bewusste Unterfinanzierung bei der Haushaltsaufstellung zurückzuführen sind.

Prognosen des Fachamtes wurden die Ansätze im Rahmen der Haushaltskonsolidierung durch die ehemalige Oberbürgermeisterin und ihren Kämmerer gekürzt.

Das Fachamt und das Dezernat hatten die Entwicklungen bei Fallzahlen und Entgelten bereits in ihre Prognosen einbezogen. Dennoch wurden diese Bedarfe bei der gesamtstädtischen Haushaltsaufstellung nicht vollständig berücksichtigt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erfolgten im Laufe der Haushaltsplanung Ansatzreduzierungen von 12,7 Millionen Euro, um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können.

Bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich nicht um freiwillige Leistungen der Kommune, sondern um Pflichtaufgaben nach SGB VIII/SGB IX. Aufgrund der aktuellen Fallzahlen und der Kostenentwicklung müssen nun 23 Millionen Euro überplanmäßig bereitgestellt werden.

Hierzu Feyza Yildiz, Jugendpolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion Bonn:

„Die jetzt notwendige außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist kein unvorhersehbares Ereignis, sondern das Ergebnis einer fehlerhaften Haushaltsaufstellung. Bereits 2024 lagen auf Grundlage der damaligen Trends fachlich fundierte Prognosen für den Doppelhaushalt 2025/2026 vor, in denen steigende Fallzahlen, höhere Leistungsintensität und wachsende Entgelte berücksichtigt wurden.

Umso problematischer ist es, dass diese Ansätze im gesamtstädtischen Planungsprozess offenbar nicht vollständig übernommen, sondern gekürzt wurden. Damit wurden die tatsächlichen Bedarfe wissentlich unterfinanziert. Besonders kritisch ist, dass es hier um gesetzliche Pflichtaufgaben geht. Wer an dieser Stelle zu knapp plant, riskiert strukturell dauerhafte Haushaltslöcher und schwächt die Handlungsfähigkeit der Jugendhilfe.“